

Alle zulassungs- bzw. versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge müssen beim örtlichen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Nur bei Mofas, Mopeds u.ä. gibt es Besonderheiten, da sie ein Versicherungskennzeichen führen müssen.
Was ist für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig?
Wichtig:
Soll die An- oder Ummeldung von einer anderen Person vorgenommen werden, benötigt sie eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters, die zusammen mit dem Ausweis des Halters der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.