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Tipps zur Anmeldung

Alle zulassungs- bzw. versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge müssen beim örtlichen Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Nur bei Mofas, Mopeds u.ä. gibt es Besonderheiten, da sie ein Versicherungskennzeichen führen müssen. 
 
Was ist für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt nötig?

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kfz-Brief
  • Kfz-Schein (außer bei Neuzulassungen)
  • Abmeldebescheinigung (nur bei Wiederzulassung nach vorübergehender Stilllegung)
  • Amtliches Kennzeichen (bei Ortswechsel)
  • Gültiger Personalausweis
  • ggf. Anhängerschein


Wichtig:

Soll die An- oder Ummeldung von einer anderen Person vorgenommen werden, benötigt sie eine schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters, die zusammen mit dem Ausweis des Halters der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

uid:185 / 17.03.2009 20:17:48 / 30301